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vhs Quickborn - Volkshochschule der Stadt Quickborn

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Anmelden: So wirds gemacht...

  • Auswählen
    Semesterprogramm und Teilnahmebedingungen lesen
    Bei Fragen: lassen Sie sich von uns beraten.

  • Anmelden
    Melden Sie sich schriftlich oder online vor Kursbeginn an. Bei einer schriftlichen Anmeldung benutzen Sie bitte die Vorgaben des Anmeldeformulars, das Sie hier einsehen oder downloaden können: Teilnehmer-Anmeldeformular

    Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich: 

Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich.

Sie bekommen seit dem Frühjahrssemester 2009 von uns als Service eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung.

Die erstmalige Teilnahme oder die Eintragung in die Teilnahme- / Anwesenheitsliste gilt als Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung des vollständigen Entgeltes. Sie sichert Ihnen aber keinen Platz im Kurs!
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vorher verbindlich an.
Ein "Schnuppern" ist bei den Kursen der Volkshochschule grundsätzlich nicht möglich.

  • Ermäßigungsbedingungen   (Neu seit dem Herbstsemester 2010!)
    Für Kurse und Veranstaltungen, für die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine Ermäßigung gewährt werden kann, kann auf Antrag das Kursentgelt ermäßigt werden. Der Antrag und der Nachweis für die entsprechende Ermäßigung muss vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorliegen. 
     
    Eine Ermäßigung in Höhe von 90% auf das ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:
    •  Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II
    •  Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII
    •  Empfängerinnen/Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
    •  Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen
     
    Eine Ermäßigung in Höhe von 40% auf das im Programmheft ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:
    •  Empfängerinnen/Empfänger von Wohngeld nach WoGG
    •  Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten, die nicht-rückzahlbare Leistungen nach BAFÖG beziehen
    •  Grundwehr- u. Ersatzdienstleistende
    •  Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen
     
    Zur Vermeidung unbilliger Härten, kann die Leitung der Volkshochschule das Entgelt von Kursen und Veranstaltungen im Einzelfall ermäßigen.
     
    Eine Ermäßigung kann für bestimmte Kurse ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
     
    Auf Material- und Sachkosten (z.B. Lehrbücher), auf Prüfungsgebühren und Umlagen von Kursgebühren wird keine Ermäßigung gewährt.

  • Zufriedenheitsgarantie   (Neu seit dem Herbstsemester 2009!)            
    Wir wollen, dass Sie mit unseren Bildungsangeboten zufrieden sind!
    Daher bietet Ihnen die VHS Quickborn ab sofort eine Zufriedenheitsgarantie für eigene Kurse, Seminare und Vorträge an: Sofern Sie mindestens 80% der Kurszeit anwesend waren, erhalten Sie bei Unzufriedenheit mit der Dozentin bzw. dem Dozenten oder bei Unzufriedenheit mit dem verwendeten pädagogischen Lehrkonzept einen Gutschein für ein Ersatzangebot Ihrer Wahl bei der VHS Quickborn im Wert der entsprechenden Kursgebühr (exklusive Materialkosten). Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Leiter der VHS Quickborn unter Tel. 04106 / 612 99 61.

  • Abmelden
    Wenn Ihnen etwas dazwischen kommt, können Sie sich bis 5 Werktage vor Beginn des Kurses kostenfrei abmelden. Bei Bildungsurlauben, Studienfahrten, Exkursionen und Sonderseminaren gelten gesonderte Bestimmungen.

    Achtung:
    Ihre Abmeldung muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam! Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

    Abmeldungen nach dem Zeitraum und nach Kursbeginn sind nur aus zwingenden Gründen wie z.B. Krankheit (bitte Attest vorlegen) möglich und in der Regel mindestens mit anteiliger Gebührenzahlung verbunden.

    Wir enttäuschen Sie ungern, aber bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung des Kursleiters müssen wir es tun. Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, benachrichtigen wir Sie unverzüglich.

  • Kleingruppen
    In Kleingruppen können Sie besonders intensiv lernen, jedoch ist dies mit entsprechend höheren Teilnehmergebühren zu finanzieren. In der Regel gilt für Kurse eine Mindesteilnehmerzahl von 8-11, von der Volkshochschule werden aber auch Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl ermöglicht. Bei den Intensivlehrgängen in kleinen Gruppen handelt es sich meist um Weiterbildungsangebote, in denen die jeweiligen Lerninhalte unter pädagogisch fachkundiger Leitung aufgrund einer speziellen Kurskonzeption sehr viel schneller und vertiefender erarbeitet werden können, als dies in den regulären Kursen der Fall ist.


  • Bezahlen
    Wir wollen Ihr Geld erst dann, wenn die Veranstaltung begonnen hat. Wenn wir die Gebühr abbuchen dürfen, haben Sie und wir den geringsten Verwaltungsaufwand. Machen wir es uns doch gegenseitig leicht!

    Überweisungen an:

    VHS-Quickborn
    Konto Nr.: 57100810 VR Bank Pinneberg e.G.
    BLZ: 22 1914 05


    Bitte geben Sie unbedingt die Kurs-Nummer und den Vor- und Zunamen an.

    Haben Sie regelmäßig (80% der Kurstermine) an einem Kurs teilgenommen, können wir für Sie eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.


  • Aufgepasst
    Aufpassen müssen Sie selber, denn die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Das gilt für alle Veranstaltungsarten und -orte. Bei Fahrten und Besichtigungen fungiert die Volkshochschule nur als Vermittler des jeweiligen Reiseveranstalters.


  • Wann macht die VHS Pause?
    Wenn aufgrund Schulferien, höherer Gewalt oder schulinterner Belange die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben, gilt dies auch für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Entgelte können aus diesem Grund nicht rückgezahlt werden. Die Unterrichtsstunden sind an einem anderen Termin nachzuholen. In den Unterrichtsräumen darf nicht geraucht werden - und Sie tun etwas für Ihre Gesundheit.


  • Überzeugen Sie sich selbst
    Die Satzung, Entgeltordnung und Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Quickborn ist in der Geschäftsstelle einsehbar. Sie wurde von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn verabschiedet. Wir geben Ihnen Auskunft und sind Ihnen bei weiteren Fragen gerne behilflich.