Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich:
Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich.
Die erstmalige Teilnahme oder die Eintragung in die Teilnahme- / Anwesenheitsliste gilt als Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung des vollständigen Entgeltes. Sie sichert Ihnen aber keinen Platz im Kurs!
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vorher verbindlich an.
Ein "Schnuppern" ist bei vielen Kursen nach vorheriger Absprache gern möglich. Sprechen Sie uns dazu gern an.
Ermäßigungsbedingungen (Neu seit dem Herbstsemester 2010!)
Für Kurse und Veranstaltungen, für die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine Ermäßigung gewährt werden kann, kann auf Antrag das Kursentgelt ermäßigt werden. Der Antrag und der Nachweis für die entsprechende Ermäßigung muss vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorliegen.
Eine Ermäßigung in Höhe von 90% auf das ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:
• Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II
• Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII
• Empfängerinnen/Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
• Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen
Eine Ermäßigung in Höhe von 40% auf das im Programmheft ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:
• Empfängerinnen/Empfänger von Wohngeld nach WoGG
• Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten, die nicht-rückzahlbare Leistungen nach BAFÖG beziehen
• Grundwehr- u. Ersatzdienstleistende
• Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen
Zur Vermeidung unbilliger Härten, kann die Leitung der Volkshochschule das Entgelt von Kursen und Veranstaltungen im Einzelfall ermäßigen.
Eine Ermäßigung kann für bestimmte Kurse ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Auf Material- und Sachkosten (z.B. Lehrbücher), auf Prüfungsgebühren und Umlagen von Kursgebühren wird keine Ermäßigung gewährt.
VHS-Quickborn
Volksbank in Holstein e.G.
IBAN: DE45 2219 1405 0057 1008 10 BIC: GENDODEF 1 PIN
Volkshochschule der Stadt Quickborn
Stadt Quickborn - Der Bürgermeister
Fachbereich - Bildung
Fachbereichsleiter: Carsten Möller
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
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Telefon & Fax
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