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Teilnahmebedingungen & Widerrufsbelehrung

Anmelden: So wird's gemacht...

  • Auswählen
    Semesterprogramm und Teilnahmebedingungen lesen
    Bei Fragen: lassen Sie sich von uns beraten.
  • Anmelden
    Melden Sie sich schriftlich oder online vor Kursbeginn an.
  • Ein Einsteigen in einen laufenden Kurs ist jederzeit möglich, so noch freie Plätze vorhanden! Sprechen Sie uns sehr gern an.

Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich:

  • per Post
  • per E-Mail
  • per Online-Buchung/Warenkorb
  • persönlich in der Geschäftsstelle

Eine telefonische Anmeldung ist leider nicht möglich.

Ein "Schnuppern" ist bei vielen Kursen nach vorheriger Absprache gern möglich. Sprechen Sie uns dazu gern an.

  • Ermäßigungsbedingungen
    Für Kurse und Veranstaltungen, für die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine Ermäßigung gewährt werden kann, kann auf Antrag das Kursentgelt ermäßigt werden. Der Antrag und der Nachweis für die entsprechende Ermäßigung muss vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorliegen. 

    Eine Ermäßigung in Höhe von 90% auf das ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:

    •  Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II

    •  Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII

    •  Empfängerinnen/Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

    •  Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen

    Eine Ermäßigung in Höhe von 40% auf das im Programmheft ausgewiesene Kursentgelt im Semester erhalten:

    •  Empfängerinnen/Empfänger von Wohngeld nach WoGG

    •  Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten, die nicht-rückzahlbare Leistungen nach BAFÖG beziehen

    •  Grundwehr- u. Ersatzdienstleistende

    •  Minderjährige, deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen

    Zur Vermeidung unbilliger Härten, kann die Leitung der Volkshochschule das Entgelt von Kursen und Veranstaltungen im Einzelfall ermäßigen.

    Eine Ermäßigung kann für bestimmte Kurse ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

    Auf Material- und Sachkosten (z.B. Lehrbücher), auf Prüfungsgebühren und Umlagen von Kursgebühren wird keine Ermäßigung gewährt.

  • Zufriedenheitsgarantie
    Wir wollen, dass Sie mit unseren Bildungsangeboten zufrieden sind!
    Daher bietet Ihnen die VHS Quickborn ab sofort eine Zufriedenheitsgarantie für eigene Kurse, Seminare und Vorträge an: Sofern Sie mindestens 80% der Kurszeit anwesend waren, erhalten Sie bei Unzufriedenheit mit der Dozentin bzw. dem Dozenten oder bei Unzufriedenheit mit dem verwendeten pädagogischen Lehrkonzept einen Gutschein für ein Ersatzangebot Ihrer Wahl bei der VHS Quickborn im Wert der entsprechenden Kursgebühr (exklusive Materialkosten). Bei Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Leiterin der VHS Quickborn unter Tel. 04106 / 612 99 62.
  • Abmelden
    Wenn Ihnen etwas dazwischen kommt, können Sie sich bis 5 Werktage vor Beginn des Kurses kostenfrei abmelden. Bei Bildungsurlauben, beruflichen Lehrgängen, Studienfahrten, Exkursionen und Sonderseminaren gelten gesonderte Abmeldebestimmungen, diese sind bitte im Einzelfall in der Geschäftsstelle zu erfragen.

    Achtung: Ihre Abmeldung muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam! Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

    Abmeldungen nach dem Zeitraum und nach Kursbeginn sind nur bei einer Krankheitsdauer über mehr als 3 Kurstermine möglich (ein für den Zeitraum der Erkrankung/Krankheit datiertes Attest ist hierzu zwingend erforderlich) und in der Regel mindestens mit anteiliger Gebührenzahlung verbunden.

    Wir enttäuschen Sie ungern, aber bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung des Kursleiters müssen wir es tun. Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, benachrichtigen wir Sie unverzüglich.
  • Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragsänderung/Abmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 Absatz 2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 23 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 Absatz 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 
    Der Widerruf ist zu richten an: VHS Quickborn, Bahnhofstr. 112, 25451 Quickborn,  E-Mail: vhs@quickborn.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen ( z.B. Skripte, Materialien, Zutaten, genutzte Unterrichtsstunden) herauszugeben bzw. zu bezahlen.
  • Kleingruppen
    In Kleingruppen können Sie besonders intensiv lernen, jedoch ist dies mit entsprechend höheren Teilnehmergebühren zu finanzieren. Bei den Intensivlehrgängen in kleinen Gruppen handelt es sich meist um Weiterbildungsangebote, in denen die jeweiligen Lerninhalte unter pädagogisch fachkundiger Leitung aufgrund einer speziellen Kurskonzeption sehr viel schneller und vertiefender erarbeitet werden können, als dies in den regulären Kursen der Fall ist.
  • Bezahlen
    Wir wollen Ihr Geld erst dann, wenn die Veranstaltung begonnen hat. Wenn wir die Gebühr abbuchen dürfen, haben Sie und wir den geringsten Verwaltungsaufwand. Machen wir es uns doch gegenseitig leicht!

    Überweisungen an:
    VHS-Quickborn
    Volksbank in Holstein e.G.
    IBAN: DE45 2219 1405 0057 1008 10          BIC: GENDODEF 1 PIN

    Bitte geben Sie unbedingt die Kurs-Nummer und den Vor- und Zunamen an.

  • Ausstellen von Bescheinigungen
    Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung – ausgenommen bei Bildungsurlauben – ist ein Verwaltungsentgelt in Höhe von € 3,00 zu entrichten.
  • Aufgepasst
    Aufpassen müssen Sie selber, denn die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Das gilt für alle Veranstaltungsarten und -orte. Bei Fahrten und Besichtigungen fungiert die Volkshochschule nur als Vermittler des jeweiligen Reiseveranstalters.
  • In den VHS Räumlichkeiten im Forum, Bahnhofstraße 112 ist außer an Feiertagen immer ein Schulungsbetrieb geplant. Die Schulferien sind hier keine Pausezeit :-)
  • Überzeugen Sie sich selbst
    Die Satzung, Entgeltordnung und Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Quickborn ist in der Geschäftsstelle einsehbar. Sie wurde von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn verabschiedet. Wir geben Ihnen Auskunft und sind Ihnen bei weiteren Fragen gerne behilflich.